28.02.2019  Allgemein

Zeichnung und Ratifikation der UN-Wanderarbeiterkonvention

Circa 150 Millionen Menschen weltweit sind Wanderarbeiter und Wanderarbeiterinnen – damit macht diese Gruppe etwa zwei Drittel der gesamten internationalen Migration aus. Wanderarbeitnehmer und Wanderarbeitnehmerinnen sind in besonderem Maß von Missbrauch und Ausbeutung gefährdet. Menschenrechtsverletzungen finden sowohl in den Heimatländern, den Transitländern als auch den Aufnahmeländern statt. Der Ausdruck Wanderarbeitnehmer bzw. Wanderarbeitnehmerin bezeichnet nach der Internationalen Konvention zum Schutz aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen „jede Person, die in einem Staat dessen Staatsangehörigkeit sie nicht hat, eine Tätigkeit gegen Entgelt ausüben wird, ausübt oder ausgeübt hat.“ Das schließt auch alle in Deutschland lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein, die nie migriert sind.

 

Migration zur Ausübung einer Erwerbsarbeit kann dauerhaft oder temporär sein. Während Wanderarbeiter und Wanderarbeiterinnen mit dem Wunsch nach dauerhafter Migration überwiegend Länder ansteuern, die der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angehören und hohe bis mittlere Einkommen zahlen, sind temporäre Wanderarbeiter und Wanderarbeiterinnen, die nur für einen befristeten Zeitraum zum Zweck einer Beschäftigung in einem Land verweilen, überall auf der Welt zu finden. Die Anzahl der temporären übersteigt die der dauerhaften Arbeitsmigration. Deutschland zählt zu einem der Hauptzielländer.

 

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