27.11.2018  LGBTI

Verurteilung Russlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Zur heutigen Verurteilung Russlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) erklärt Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe: 

Die massiven Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und fortdauernde Anti-Homosexuellen-Gesetzgebung in Russland sind zutiefst diskriminierend, menschenrechtswidrig und nicht hinnehmbar. Wiederholte Verurteilungen Russlands wegen der Diskriminierung von LSBTTI müssen endlich klare Konsequenzen haben. Dazu muss der internationale Druck auf Putin zur
Einhaltung der Menschenrechtskonvention und zur Achtung der Rechte von Minderheiten verstärkt werden. Wir unterstützen zudem die Aufforderung des EMRK an Russland und andere Staaten, rechtskräftige Urteile umzusetzen und Pluralismus nicht weiter zu unterbinden.