19.10.2018  Menschenrechte

Stärkerer Einsatz für Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Jeder Mensch muss das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit haben – in Deutschland und weltweit. Für uns Grüne im Bundestag gilt: Es gibt kein Menschenrecht erster und zweiter Klasse. Religionsfreiheit ist genauso elementar wie andere Grundrechte. Es gibt auch keine Religion erster und zweiter Klasse. Alle Religionen sind gleich viel wert. Religiöse Vielfalt ist praktizierte Realität in unserem multireligiösen und säkularen Land, und das ist auch gut so. Und, ob Bibel oder Koran: Keine heilige Schrift steht über unserem Grundgesetz!

Die Rede zum Nachlesen