28.11.2020  Allgemein

Ratspräsidentschaft nutzen, EU-Haushalt an Rechtsstaatlichkeit binden

Erst kürzlich haben es Ungarn und Polen verkündet: Sie blockieren wegen der Forderung, EU-Mittel an die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit zu binden, den EU-Haushalt. In einem Antrag forderten wir die deutsche Ratspräsidentschaft auf, in den Verhandlungen auf einen wirksamen Rechtsstaatsmechanismus zu bestehen. Laut EU-Kommission ist geplant, bei generellen Mängeln im Justizsystem eines Mitgliedstaates den Zugang zu EU-Mitteln auszusetzen, zu verringern oder zu beschränken. Um zu verhindern, dass damit den Menschen in den betroffenen Ländern Gelder vorbehalten werden, schlagen wir vor, die Möglichkeit zu schaffen, Mittel direkt an Kommunen, regionale Körperschaften, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure zu vergeben.

Der Antrag als PDF