14.11.2019  Allgemein

Persönliche Erklärung zum Masernschutzgesetz

Persönliche Erklärung mehrerer Abgeordneter nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Abstimmungsverhalten zum Tagesordnungspunkt 10, Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz), Drucksachen 19/13452, 19/13826, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), Drucksache 19/15164

 

Masern sind eine immer noch unterschätzte Infektionskrankheit. Sie können in schweren Fällen zu erheblichen bleibenden Schäden oder gar zum Tode führen. Stabil hohe Impfquoten bei Kindern und Erwachsenen sind daher ein zentrales Instrument, um alle Menschen gleichermaßen zu schützen. Auf diese gelebte Solidarität sind besonders diejenigen Menschen angewiesen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, wie beispielsweise Säuglinge bis zu einem Jahr oder Menschen mit Immunerkrankungen. Gerade in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in bestimmten Gesundheitseinrichtungen werden auch Kinder betreut, die noch nicht das für die Masernimpfungen erforderliche Alter erreicht haben oder aufgrund von Erkrankungen nicht geimpft werden können. Es ist daher angemessen, wenn zu deren Schutz die Impfung von anderen Kindern und des gesamten Personals zur Voraussetzung für den Zugang zu diesen Einrichtungen gemacht wird.

Nach wie vor gibt es in Deutschland sowohl bei einzelnen Bevölkerungsgruppen als auch in manchen Regionen erhebliche Impflücken, d.h. die Impfquote ist nicht hoch genug, um einen sicheren Schutz der Menschen vor Masern zu gewährleisten. Gesundheitsminister Jens Spahn hat nun einen Gesetzentwurf zu einer verbindlichen Masern-Impfung für Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen vorgelegt. Diese Verpflichtung in Kitas und Schulen ist zu begrüßen.

Zum größten Problem, den sehr bedenklichen Impflücken bei Erwachsenen, hat die Bundesregierung jedoch kein gezieltes Konzept vorgelegt. Es sind nämlich knapp 97 Prozent der Kinder einmal gegen Masern geimpft und knapp 93 Prozent haben auch die notwendige zweite Masernimpfung. Aber bei den über 30jährigen liegen die Impfquoten unter 50 Prozent. Hier fehlt es an Regelungen, die dazu beitragen auch die Impflücken bei Erwachsenen maßgeblich zu reduzieren. Deshalb haben wir uns bei der Abstimmung enthalten.