05.12.2019  Allgemein

Menschenrechte: Deutschland hat Nachholbedarf

Zum heute vorgestellten Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland erklären Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

 

Deutschland hat beim Thema Menschenrechte in vielen Bereichen Nachholbedarf. So werden die Kinderrechte nur ungenügend umgesetzt. Eine Konsequenz muss sein, die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz aufzunehmen. Dazu gehören die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls ebenso wie das Recht auf Gehör und die Berücksichtigung der Meinung junger Menschen. Auch bei der Ausbildung pädagogischer Fachkräfte muss Menschenrechtsbildung ein wichtiger Bestandteil werden.

 

Immer wieder verletzen auch deutsche Unternehmen im Ausland Menschenrechte. Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Opfern beizustehen und ihnen Beschwerdemöglichkeiten einzuräumen. Dieser Verpflichtung kommt die Bundesregierung allerdings nicht angemessen nach. Dass die sogenannte Nationale Kontaktstelle offenbar nicht zugänglich ist für entsprechende Beschwerden, ist beschämend.

 

Die Bundesregierung erklärt bei jeder Gelegenheit, dass sie mehr internationale Verantwortung übernehmen möchte. Dann muss sie auch im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte entsprechend handeln. Dazu zählt, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Bedeutung zu verleihen: Nicht nur Regierungen, auch Unternehmen müssen soziale, ökologische sowie ethische Prinzipien respektieren und aktiv Menschenrechtsverletzungen vorbeugen – weltweit. Dazu können außergerichtliche Beschwerdemechanismen einen wichtigen Beitrag leisten. Deutsche Unternehmen sollen zukünftig übrigens Unterstützung bei der Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Ausland erhalten. Mehr unterstützt werden müssten aber auch di e Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, unter anderem wenn es darum geht, Zugang zu Beschwerdemöglichkeiten zu erhalten.