25.09.2019  Menschenrechte

Kinderrechte weltweit schützen und verwirklichen sowie internationales Engagement verstärken

Kinderrechte sind in einer Vielzahl von völkerrechtlichen Verträgen verbrieft und anerkannt. Nicht zuletzt durch die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 haben sich fast alle Mitglieder der Staatengemeinschaft zur Einhaltung der Kinderrechte verpflichtet. Im Kern steht dabei die Feststellung, dass Kinder vollwertige Träger von Menschenrechten sind, deren Gewährleistung den Staaten obliegt. Die Kinderechtskonvention ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrument für Kinder. Ihr Ziel ist es, in 54 Artikeln die Lage der Kinder in aller Welt zu verbessern, indem sie Maß-stäbe mit universellem Geltungsanspruch setzt und zum Schutz der Kinder die wichtigsten Menschenrechte garantiert.

 

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele 2030 der Vereinten Nationen hat sich Deutschland zur Erreichung der dort genannten Ziele verpflichtet. Rund zwei Drittel dieser Ziele beziehen sich direkt oder indirekt auch auf die Rechte und Belange von Kindern. Dabei wird deutlich, dass Kinderrechte und deren Gewährung nicht nur national und von internationalen sowie regionalen Kontexten losgelöst betrachtet werden können. Vielmehr verlangen länderübergreifende, globale Vorgänge und Zusammenhänge internationale Bemühungen zur Einhaltung, Achtung und Gewährleistung von Kinderrechten weltweit.

 

Antrag „30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“