16.05.2019  Allgemein

„Internationaler Tag gegen Homo-, Trans*- und Interphobie (IDAHOTI*)“ am 17. Mai: „Diskriminierungsschutz muss Bestandteil des Grundgesetzes werden“

Zum morgigen Internationaler Tag gegen Homo-, Trans*- und Interphobie (IDAHOTI*) und zum grünen „Aktionsplans für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ erklärt der Essener Bundestagsabgeordnete Kai Gehring MdB:

 

Ob am IDAHOTI oder tagtäglich: Homosexuellen- und Transfeindlichkeit gehören in Essen und bundesweit endlich wirksam bekämpft.

Daher fordern wir als Grüne im Bundestag einen „Nationalen Aktionsplan“, der den Respekt vor sexueller und geschlechtlicher Vielfalt steigert, Schwule, Lesben sowie Trans*- und Interpersonen vor Benachteiligungen schützt.

Gehring: „Unsere Stadt und die Bundesrepublik sind freie und fortschrittlicher geworden, viele Essener leben offen – und dennoch halten sich Vorurteile, Hetze und Diskrimierungen hartnäckig. Das gibt es zu ändern.“

Daneben wollen wir durch die Erweiterung des Diskrimierungsschutzes in Artikel drei des Grundgesetzes gegen Benachteiligungen vorgehen und den Staat in die Verantwortung nehmen, sich für vielfältige Lebensweisen einzusetzen.

Gehring weiter: „Alle Menschen haben ein Recht darauf, diskriminierungs- und gewaltfrei zu leben – egal, ob im Ruhrgebiet oder sonstwo in Deutschland. Das muss für queere Menschen endlich Realität werden.“

Die Bundesregierung muss endlich Handeln gegen Homo- und Transphobie: Daher enthält unser Aktionsplan weitere Bausteine, um LSBTTI zu unterstützen und zu schützen. Neben dem längst überfälligen Verboten sogenannter “Konversationstherapien“ zur angeblichen Heilung von Homosexualität und von “geschlechtszuweisenden Operationen“ ohne medizinische Notwendigkeit und Zustimmung der Betroffenen, brauchen wir eine bessere Unterstützung von Beratungs- und Jugendzentren vor Ort sowie „Bildungspläne für Vielfalt“.

Wir wollen, dass sich endlich auch die Bundesregierung ihrer Verantwortung stellt und ihren Lippenbekenntnissen Taten folgen lässt. Nur wenn sich alle für Gleichstellung einsetzen, wird der Abbau von Diskriminierung in der Gesellschaft gelingen.

 

Hintergrund:

In Artikel 3 Grundgesetz heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Die sexuelle Identität soll nun dazukommen.