15.04.2019  Allgemein

Internationale Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Die Würde jedes Menschen ist unantastbar, alle Menschen sind gleich und gleichwertig – hierzulande wie weltweit. Menschenrechte sind universell, vorbehaltlos, ausnahmslos und unteilbar gültig. Menschenrechtspolitik muss selbstverständlich die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LSBTTI) einbeziehen. Staatliche oder nichtstaatliche Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, trans- und homosexuellenfeindliche Übergriffe verletzen elementare Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbrieft sind.

 

In vielen Ländern werden die Menschenrechte von LSBTTI eingeschränkt und missachtet. In über 70 Staaten ist Homosexualität strafbar. Damit lebt fast die Hälfte der Weltbevölkerung in Ländern, in denen sexuelle Minderheiten kriminalisiert werden. In einzelnen Staaten wie z. B. Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Sudan droht sogar die Todesstrafe. Die Androhung von Strafverfolgung bedeutet für alle LSBTTI in den betroffenen Staaten einen Zwang zur Selbstverleugnung und damit eine eklatante Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Es ist ein Leben in steter Unsicherheit. Dies gilt unabhängig von der Anzahl akuter Verurteilungen, weil Phasen relativer Ruhe bei der Strafverfolgung jederzeit in eine Phase massiver Repression umschlagen können. Länder, die Homosexuelle mit Strafen bedrohen und ihre Lebensweise systematisch diskriminieren, sind für homosexuelle Menschen keine sicheren Staaten.

 

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