03.07.2018  LGBTI

Internationale Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen

Die Würde jedes Menschen ist unantastbar, alle Menschen sind gleich und gleichwertig – hierzulande wie weltweit. Menschenrechte sind universell, vorbehaltlos, ausnahmslos und unteilbar gültig. Menschenrechtspolitik muss selbstverständlich die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LSBTTI) einbeziehen. Staatliche oder nicht-staatliche Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, trans- und homosexuellenfeindliche Übergriffe verletzen elementare Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbrieft sind.

In vielen Ländern werden die Menschenrechte von LSBTTI eingeschränkt und missachtet. In über 70 Staaten ist Homosexualität strafbar. Damit lebt fast die Hälfte der Weltbevölkerung in Ländern, in denen sexuelle Minderheiten kriminalisiert werden. In einzelnen Staaten wie z. B. Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Sudan droht sogar die Todesstrafe.

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