05.12.2016  Bildung

Integration durch Bildung

Die Integration hunderttausender Flüchtlinge durch Bildung ist eine zentrale Gemeinschaftsaufgabe, der sich Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam annehmen müssen. Bereits vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im Sommer 2016 haben Zivilgesellschaft, Kommunen, Länder, Bundeseinrichtungen und nicht zuletzt die Wirtschaft vieles getan, um Flüchtlingen durch den Zugang zu Bildungs- und Qualifizierungsangeboten das Ankommen in Deutschland und den Schritt in ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Mit dem Integrationsgesetz hat die Bundesregierung schließlich den Versuch unternommen, Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Flüchtlinge zu strukturieren und Zugangshürden für bestimmte Gruppen gesenkt. Gleichwohl bleibt insbesondere durch die Knüpfung des Förderzugangs an die „gute“ bzw. „schlechte“ Bleibeperspektive im Asylverfahren eine große Gruppe der Neuankommenden nach wie vor von früher Teilhabe ausgeschlossen. Das Konstrukt der Bleibeperspektive knüpft jedoch notwendigerweise an die pauschalisierende Betrachtung von Gruppen an und sagt daher nichts über die individuelle Bleibeperspektive aus, die zu beurteilen weiterhin in der ausschließlichen Kompetenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bleibt. Daher ist die Differenzierung nach der Bleibeperspektive bei der Wahrnehmung von sozialen und wirtschaftlichen Rechten nach Auffassung der Fragesteller nicht gerechtfertigt. Zunehmend wird auch Kritik laut, dass die Umsetzung des Integrationsgesetzes in den Ländern dem vom Bundesgesetzgeber intendierten Ziel, die Integration in den Ausbildungsmarkt zu fördern, teilweise zuwiderläuft.

Neben einem ausreichenden Angebot an qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten sowie niedrigschwelligen Zugängen hängt die Frage, ob Integration langfristig erfolgreich sein wird, darüber hinaus aber auch maßgeblich von einer effektiven und effizienten Koordinierung der unterschiedlichen Maßnahmen und Programme ab.

Antwort Kleine Anfrage Integration durch Bildung