01.07.2020  Allgemein

Hongkongs weitreichende Autonomie im Rahmen des Prinzips „Ein Land, zwei Systeme“ erhalten

Das sogenannte Gesetz zum „Schutz der nationalen Sicherheit“ Hongkongs untergräbt das Prinzip „Ein Land, zwei Systeme“. Der Deutsche Bundestag verurteilt die unilaterale Einführung von Rechtsvorschriften über die innere Sicherheit Hongkongs durch die Pekinger Zentralregierung als massiven Angriff auf die Autonomie der Stadt, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundfreiheiten. Mit dem Erlass des Gesetzes verstößt Peking gegen seine Verpflichtungen aus der völkerrechtlich verbindlichen Chinesisch-britischen Gemeinsamen Erklärung zu Hongkong von 1984. Art. 23 des Hongkonger Basic Law garantiert die legislative Unabhängigkeit Hongkongs. Pekings Gesetzgebungskompetenz ist auf auswärtige und Verteidigungsangelegenheit der Sonderverwaltungszone begrenzt. Viele Hongkongerinnen und Hongkonger sehen darin das Ende ihrer demokratischen Freiheiten und die Basis für willkürliche Verhaftungen.

Demokratie und Rechtstaatlichkeit sowie Achtung und Schutz der Menschenrechte sind auch das Fundament Hongkongs als internationaler Finanz- und Wirtschaftsstandort. Noch immer laufen rund 65 Prozent aller internationalen Investitionen in China über den Finanzplatz Hongkong. Doch Investitionen kann es nur bei Rechtssicherheit geben. Es ist hochproblematisch, wenn internationale Firmen das sogenannte Sicherheitsgesetz in vorauseilendem Gehorsam öffentlich unterstützen.

 

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