13.01.2020  Allgemein

Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung oder Linderung eines schweren Leidens. In Deutschland haben im Jahr 2018 erstmals seit vielen Jahren wieder mehr Menschen nach dem Tod ihre Organe gespendet. Das ist eine gute Entwicklung. Dennoch sterben weiterhin zu viele Menschen, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Die Anzahl von Organspenderinnen und Organspendern reicht nach wie vor bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken. Aber bei allen Maßnahmen zur Erhöhung der Organspenden nach dem Tod, muss diese als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten werden, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf. Denn die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein zentrales Element menschlicher Würde.

Die Verbesserung der Erkennung und Meldung von Organspendern kann wesentlich dazu beitragen, die Anzahl der Organspenderinnen und Organspender zu erhöhen. Mit den im Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes –Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende vom 22. März 2019  – enthaltenen Änderungen des Transplantationsgesetzes wurden die hierfür notwendigen strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern geschaffen. Darüber hinaus ist es von erheblicher Bedeutung, bei möglichst vielen Menschen die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende und deren Dokumentation zu stärken. Nach einer Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2018“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stehen rund 84 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organ- und Gewebespende eher positiv gegenüber. Diese Zahl war noch nie so hoch, dennoch liegt der Anteil der Menschen, die einen Organspendeausweis besitzen, derzeit nur bei 36 Prozent.

Der Gesetzentwurf zum Nachlesen