28.06.2017  Bildung

Gesellschaftliche Teilhabe und gute Bildung für alle Kinder und Jugendlichen sicherstellen

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Dafür steht auch der Bund in der Pflicht. So urteilte eindeutig das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010. Dennoch sind auch heute die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen etwa an Freizeit- und Kulturangeboten oder an Bildung nach wie vor maßgeblich vom Einkommen der Eltern bestimmt und ungleich verteilt.

In Deutschland sind rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. In Armut aufzuwachsen bedeutet für viele Kinder, nur eingeschränkt teilhaben zu können. Sie erfahren früh, was es bedeutet, wenn der Musikunterricht nicht mehr drin ist, das Geld nicht reicht, um mit Freunden und Freundinnen ins Kino zu gehen oder die ausgelatschten Sportschuhe noch eine weitere Saison halten müssen. Neben einer ausreichenden materiellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen kann nur mit einer besseren frühkindlichen Bildung und qualitativ guten Ganztagsangeboten größere Bildungsgerechtigkeit erreicht werden.

Antrag_Bildung_Teilhabe_1812795