06.10.2020  Allgemein

EuGH-Urteil zum ungarischen Hochschulgesetz: Freie Wissenschaft statt Gängelung

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum ungarischen Hochschulgesetz erklärt Kai Gehring, Sprecher für Forschung, Wissenschaft und Hochschule: 

Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist ein Eckpfeiler unserer liberalen Demokratie in Europa – das hat der Europäische Gerichtshof heute klargestellt. Nur mit einem starken, offenen Forschungsraum wird Europa der Kontinent von Wissenschaftsfreiheit und Innovation bleiben. Mit dem Hochschulgesetz von 2017 hatte die Regierung Orbán stattdessen auf Nationalismus und Abschottung gesetzt. Der EuGH hebt in seinem Urteil hervor, dass dieses Gesetz eindeutig EU-Grundrechte und das Prinzip des grenzübergreifenden Austauschs verletzt. Eine Folge war die Abwanderung der Central European University, die bis dahin gerade auch als Ort der freien und kritischen Debatte bekannt war. Kurze Zeit später verbannte die ungarische Regierung den kompletten Forschungszweig der Gender Studies von den Universitäten. Diese schwerwiegenden Verletzungen der Wissenschaftsfreiheit müssen schnellstmöglich zurückgenommen werden. 

Die Missachtung der Wissenschaftsfreiheit ist Teil der Aushöhlung von Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Ungarn insgesamt. Genauso wie kritische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gegängelt werden, sind auch Zivilgesellschaft und regierungskritische Medien unter Druck. Mit dem aktuellen EU-Haushalt gäbe es jetzt die Chance, solche Verletzungen der Rechtstaatlichkeit mit klaren Sanktionen zu ahnden. Die Bundesregierung muss den Schutz unserer europäischen Grundwerte endlich zur Priorität der Ratspräsidentschaft machen. Sonst wird der EuGH auch in Zukunft die Scherben aufkehren müssen.