21.11.2018  Bildung

Entschließungsantrag zum Bundeshaushalt 2019

Bildung, Wissenschaft und Forschung sind das Fundament einer gerechten, zukunftsfähigen und innovativen Gesellschaft und sollen sozialen Zusammenhalt und wirtschaftlichen Wohlstand sichern. Dieses Versprechen löst sich jedoch nicht für alle ein, denn Bildungschancen hängen in Deutschland nach wie vor zu stark vom Elternhaus ab. Das geht vor allem auf Kosten von Kindern aus benachteiligten Familien. Kommt dann noch ein Migrationshintergrund dazu, rückt das Versprechen vom Aufstieg durch Bildung in noch weitere Ferne. Dies zeigt erneut eine aktuelle UNICEF-Studie, nach der das reiche Deutschland bei der Bildungsgerechtigkeit im Vergleich mit anderen Industrieländern nur einen Platz im unteren Mittelfeld belegt. Auch deshalb müssen die Verhandlungen über eine Öffnung des Grundgesetzes jetzt entschieden und konsequent genutzt werden. Nur wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen, kann Deutschland auf dem Weg zur Bildungsrepublik vorankommen – für gute und inklusive Ganztagsschulen, die gezielte Förderung für Schulen in benachteiligten Gebieten und moderne Klassenzimmer mit bester digitaler Infrastruktur. Der Haushalt 2019 aber zeigt erneut, wie sehr das Kooperationsverbot notwendigen Investitionen für mehr Bildungsgerechtigkeit im Wege steht. Weil Bundesfinanzminister Olaf Scholz die für den Ganztagsausbau vorgesehene Mehrjahressumme von zwei Milliarden Euro auf das Jahr 2020 verschoben hat, müssen Eltern und Schülerinnen und Schüler weiter auf gute Ganztags-Betreuungsangebote warten. Eine zukunftsfähige Politik sieht anders aus. Statt Bildungschancen für alle zu schaffen und sich dem 10,5 Prozent-Ziel (7 Prozent des BIP für Bildung, 3,5 Prozent für Forschung und Entwicklung) zu nähern, verheddert die große Koalition sich im Dauerstreit.

Auch nach Abschluss der Beratungen für den Haushalt 2019 bleibt das Ungleichgewicht zwischen dem stetig wachsenden Verteidigungsbereich und den für Diplomatie, zivile Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit verantwortlichen Ressorts – also dem Auswärtigen Amt und dem Entwicklungsministerium – bestehen. Auch wenn die Koalition die beiden Ressorts im parlamentarischen Verfahren gestärkt hat, verfehlt die Bundesregierung nach wie vor das Ziel, 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie schafft es mit Müh und Not, die ODA Quote auf 0,5 Prozent zu stabilisieren und ein weiteres Absinken abzuwenden. Die humanitäre Situation im Jemen und in Syrien ist dramatisch, deshalb ist ein verstärktes humanitäres Engagement in diesen beiden Ländern, aber auch anderswo, dringend notwendig. Die von der Koalition im parlamentarischen Verfahren zusätzlich bereit gestellten Mittel für diese Bereiche sind zwar richtig, aber unzureichend. So geht auch das Auswärtige Amt selbst für 2019 von einem überplanmäßigen Mehrbedarf für humanitäre Hilfe sowie Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung im jeweils dreistelligen Millionenbereich aus. Wenn diese Mehrbedarfe bereits jetzt absehbar sind, müssen die Mittel dafür aus Gründen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit auch in den regulären Haushalt 2019 und nicht im Laufe des Jahres 2019 nachträglich eingestellt werden.

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