15.10.2015  Internationales

Entschließungsantrag zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

Über 60 Millionen Menschen sind weltweit durch Krieg, Verfolgung und existenzielle Not gezwungen worden, ihre Heimat zu verlassen. Fast alle von ihnen halten sich in den jeweiligen Konfliktregionen auf. Ein immer noch kleiner Teil der Flüchtlinge sucht Schutz in der Europäischen Union. Dennoch stehen die Bundesrepublik Deutschland und die weiteren EU-Mitgliedsstaaten vor einer der größten Herausforderungen der jüngeren Geschichte. Es geht darum, ob die EU auch künftig Solidarität, Menschlichkeit und Freizügigkeit als ihr gemeinsames Fundament versteht und damit die EU ihre Bewährungsprobe als Wertegemeinschaft besteht.

Die Aufnahme von Schutzsuchenden ist eine menschenrechtliche, völkerrechtliche und humanitäre Verpflichtung. Dieser Grundsatz muss sich gerade jetzt bewähren. Alle Versuche, das Grundrecht auf Asyl auszuhöhlen oder gar abzuschaffen, sind entschieden zurückzuweisen. Die Menschen, die bei uns Schutz suchen, haben einen Anspruch auf ein faires, unvoreingenommenes und zügiges Verfahren. Ebenso gilt es in allen Belangen, die Kinder und Jugendliche betreffen, die ihnen von der UN-Kinderrechtskonvention gegebenen Rechte zu wahren.

 

PDF:

EA_Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz_1806393