29.11.2018  Menschenrechte

Einsatz der Bundesregierung zugunsten von Menschenrechtsverteidiger*innen

Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger (MRV) setzen sich – oft unter schwierigsten Bedingungen und großen Gefährdungen – in ihren Ländern für die Stärkung der Menschenrechte ein. Dabei werden sie immer wieder Opfer von Verhaftungen, Repressalien, Gewalt, Verschwindenlassen, Folter und Mord.

Seit Jahren wird weltweit das Phänomen von „Shrinking Spaces“ beklagt, die zunehmende Einschränkung des (öffentlichen) Raumes, in dem MRV sowie soziale und politische Bewegungen agieren können. Dieser Trend schlägt sich z. B. in repressiven Gesetzen nieder, die die Arbeitsbedingungen von Nichtregierungsorganisationen erschweren (und dann womöglich als Basis für die strafrechtliche Verfolgung ihrer Mitglieder dienen), in vielfältigen Einschränkungen der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, in Berufsverboten, in der Einschränkung der Arbeit politischer Parteien oder in konkreten Maßnahmen gegen einzelne MRV. Diese Entwicklung ist zunehmend auch in Staaten zu beobachten, die als Demokratien bzw. rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichtet gelten. Im EU-Mitgliedsland Ungarn zum Beispiel „stigmatisiert die Regierung von Viktor Orbán zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich kritisch über sie äußern, als ,ausländische Agenten‘„, kritisierte der Generalsekretär von Amnesty International Deutschland, Markus N. Beeko, im Februar 2018.

Die Antwort der Bundesregierung zum Nachlesen