26.11.2020  Allgemein

Drohende Hinrichtung von Ahmadreza Djalali verhindern

Zur unmittelbar drohenden Hinrichtung des inhaftierten Wissenschaftlers im Iran erklärt Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Die drohende Hinrichtung von Dr. Ahmadreza Djalali im Iran verstößt in eklatanter Weise gegen internationale Menschenrechtsstandards. Jetzt ist vielleicht die letzte Chance, das Leben von Djalali zu retten. Laut Informationen von Scholars at Risk, dem internationalen Netzwerk zum Schutz gefährdeter Wissenschaftler, wurde der schwedisch-iranische Wissenschaftler kürzlich von den iranischen Behörden in Isolationshaft verlegt, um die Vollstreckung seiner Todesstrafe vorzubereiten. Eine Allianz von Menschenrechts- und Wissenschaftsorganisationen fordert seine Freilassung – dem muss sich auch die Bundesregierung mit allem Nachdruck anschließen.

Der Fall Djalali verdeutlicht, mit welch drakonischen Mitteln fundamentale Menschenrechte und auch die Wissenschaftsfreiheit mit Füßen getreten werden. Die deutsch-iranische Zusammenarbeit in der Wissenschaft ist auch darum so wichtig, weil damit Freiräume für kritisches Denken geöffnet werden, die sonst nicht bestehen könnten. Doch Zusammenarbeit in der Wissenschaft muss immer auf den fundamentalen Menschenrechten und demokratischen Grundwerten basieren.

Die Todesstrafe ist eine schwere Verletzung elementarer Menschenrechte. Deutschland muss sich deshalb gemeinsam mit der Weltgemeinschaft aktiver für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen und diese verstärkt anprangern, sowohl im Iran als auch weltweit.

Dr. Ahmadreza Djalali wurde im Oktober 2017 wegen unhaltbarer Vorwürfe zu Unrecht zum Tode verurteilt. Er lehrt an Universitäten in Schweden, Italien und Belgien und setzt sich aktiv für die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit ein. Seit seiner Verhaftung im April 2016 wird Dr. Djalali trotz seines sich rapide verschlechternden Gesundheitszustands eine medizinische Versorgung verweigert. Wir fordern die Aufhebung des Todesurteils gegen Dr. Djalali und seine sofortige und bedingungslose Freilassung.