06.12.2019  Menschenrechte

Das Sozial-Kredit-System der Volksrepublik China und seine menschenrechtlichen und wirtschaftlichen Implikationen

Im Jahr 2014 veröffentlichte die Regierung der Volksrepublik China den „Plan zur Einrichtung eines Gesellschaftlichen Bonitätssystems“. Ziel dieses Projekts ist es, das Verhalten von Individuen, Organisationen und Unternehmen durch Mechanismen der staatlichen Belohnung und Bestrafung zu beeinflussen und diese Akteure „im Sinne des Leitbildes von Chinas Staatspräsident Xi Jinping, der ‚harmonischen Gesellschaft‘“ zu erziehen. Als Grundlage dafür wird die flächendeckende digitale Erfassung, Zusammenführung und algorithmische Selektion von Informationen und Daten aller Bürgerinnen und Bürger der Volksrepublik China angestrebt. Momentan wird nach Ansicht des Staates positives Verhalten auf sogenannten „roten Listen“ festgehalten, negatives Verhalten in Form schwerwiegender Gesetzes-überschreitungen oder wiederholter Ordnungswidrigkeiten auf „schwarzen Listen“. Beide Arten von Listen sind öffentlich einsehbar und dienen damit als weiteres Mittel der sozialen Kontrolle.

Der 2014 veröffentlichte Plan sieht vor, dass ab 2020 ein flächendeckendes System zur Erhebung von Daten und „Informationen zum sozialen und politischen Verhalten von Unternehmen, Personen und Organisationen“ eingeführt werden soll. Seit August 2015 kommen in 43 Pilotstädten und -bezirken unterschiedliche Systeme zum Einsatz. Dabei werden unterschiedliche Ansätze der Datenerhebung und -verarbeitung getestet. Die staatlichen Systeme sind zu unterscheiden von kommerziellen Sozial-Kredit-Systemen, wie sie unter anderem von Tencent oder Alibaba angeboten werden. Im Gegensatz zu den kommerziellen Angeboten sind die staatlichen Systeme verpflichtend. Offenbar gibt es aber auch Überschneidungen zwischen diesen Systemen.

Die Antwort der Bundesregierung