08.06.2020  Allgemein

Benachteiligungsschutz für jüdische Studierende im Hinblick auf Examina und Prüfungen an jüdischen Feiertagen

„Jüdisches Leben, seine Kultur und Geschichte sind Teil der Identität Deutschlands. Der Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, die jüdische Gemeinschaft zu stärken und ihre freie Entfaltung in Deutschland weiter zu unterstützen.“ So sagte es Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrem Grußwort zu Chanukka, Sonntag, 22. Dezember 2019. Betrachtet man die sozialwissenschaftlichen Befunde ergibt sich jedoch erheblicher Handlungsbedarf, um die freie Entfaltung der jüdischen Gemeinschaft, jüdischen Lebens und jüdischer Kultur tatsächlich zu gewährleisten.

Basierend auf den qualitativen Befunden aktueller Studien über Antisemitismus aus jüdischen Perspektiven werden das Judentum und jüdische Praxis, die Einhaltung von Ruhetagen und Feiertagen häufig zur Differenzmarkierung genutzt, mit der eine Abwertung von Jüdinnen und Juden als Fremdgruppe und Minderheitengruppe aus Stereotypisierungen erfolgt. Diese Stereotypisierungen beziehen sich etwa auf eine „Rückständigkeit“, „Eifer“, „Strenge“ oder „Fanatismus“, eine „Einschränkung“, „Verletzung von modernen Werten“ oder auf eine unterstellte Selbstprivilegierung, sie sind aber weitergehend in Deutungsmustern diffuser Ablehnung sowohl des Judentums als auch von Jüdinnen und Juden eingebettet und auf die Dimension ideologischer Feindbildkonstruktionen des Antisemitismus verwiesen.

 

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