10.06.2015  Sonstige Themen

Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs umfassend sicherstellen

Die Aufarbeitung von Missbrauch in Institutionen stellt diese selbst und ihren soziopolitischen Kontext infrage. Das führt zu massiven Abwehrreflexen. Betroffene Institutionen verweigern noch immer die Aufarbeitung von Unrecht unter ihrem eigenen Dach. Erfahrungen zeigen, dass Aufklärungsprozesse durch zu schwache Untersuchungsrechte erschwert, Akteneinsichten verwehrt oder Unterlagen gar vernichtet wurden.

Die vom Unabhängigen Beauftragten eingerichtete Kommission zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs an Kindern ist ein geeignetes Instrument, um diese Missstände bei der Aufarbeitung zu beheben. Deren schnelle Einsetzung ist zu begrüßen. Der von der Koalition vorgelegte Antrag („Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch sicherstellen“) greift hier bisher zu kurz. Die zeitliche

Befristung und Kopplung der Laufzeit der Kommission an die Amtszeit des Unabhängigen Beauftragten, wird der umfassenden Problemlage sexuellen Missbrauchs bei Kindern und Jugendlichen nicht gerecht. Die Aufarbeitungskommission sollte nicht unter Zeit- und Legitimationsdruck stehen. Eine längerfristige Einsetzung würde dem umfassenden gesellschaftlichen Auftrag gerecht.

Wünschenswert wäre auch eine gesetzliche Regelung, welche die Arbeitsbedingungen der Kommission definiert und die für die Aufarbeitung notwendigen Befugnisse wie Vorladungs- oder Akteneinsichtsrechte klärt. Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie ist daher nicht aus dem Haushalt für Kinder, Jugend und Familie zu finanzieren. Vergangenes Unrecht würde sonst – zugespitzt formuliert – zu Lasten heutiger und künftiger Generationen von Kindern und Jugendlichen aufgearbeitet.

 

PDF:
Antrag_Aufarbeitung_Missbrauch_1805106