15.04.2016  Allgemein

Algerien, Marokko und Tunesien sind keine sicheren Herkunftsstaaten!

Zur Antwort der Bundesregierung auf seine Parlamentarische Anfrage zur Bedrohungslage von Homo-, Trans und Intersexuellen in Algerien, Tunesien und Marokko erklärt Kai Gehring MdB:

„Aus der Antwort der Bundesregierung spricht eine besorgniserregende Ignoranz: einerseits könne sie keine systematische Verfolgung feststellen, andererseits erwähnt sie selbst „Verurteilungen junger Tunesier wegen homosexueller Handlungen“ zu mehrjährigen Haftstrafen. Wer in solchen Bespielen keine staatliche Verfolgung erkennt, redet diese klein. Eine strafrechtliche Verfolgung und Diskriminierung Homosexueller ist keine Bagatelle, sondern ein trauriger Verstoß gegen Menschenrechte, persönliche Selbstbestimmung und Freiheit. Dies gilt auch für das Verbot von Schutzorganisationen in Algerien und Marokko.

Die geplante Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten blendet die Unterdrückung von LGBTTI aus und ignoriert die dramatische Lage der Menschen Vorort. Offensichtlich sind der Bundesregierung Verhaftungen einzelner Personen und Repressalien gegen Menschenrechtsorganisationen und Medien nicht genug an Unsicherheit. Gerade in Zeiten von Fluchtbewegungen, deren Hauptursache in der Verletzung von Menschenrechten liegen, muss die Bundesregierung deutlich machen, dass Menschenrechtsverletzungen nicht akzeptabel sind. Zusätzlich muss die Unterstützung von LGBTTI-Aktivist*innen und Menschenrechtsverteiger*innen im Ausland massiv ausgebaut werden. So müssen Botschaften Anlaufstelle für Verfolgte sein.“

PDF:
16_03_Antwort_Frage_schriftlich_Verfolgung_LGBT_ALG_MAR_TUN