08.06.2018  Menschenrechte

Zwangsarbeit in den besetzten Gebieten der Ostukraine

Seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation, dem Beginn des Kriegs in der Ostukraine und der unrechtmäßigen Proklamation der sogenannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk im Donbas häufen sich die Berichte über eklatante Menschenrechtsverletzungen in der Ostukraine. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch oder die EastUkrainian Human Rights Group dokumentieren Zwangsarbeit in den Haftanstalten und Lagern innerhalb der nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete. So sollen beispielsweise bereits 2014 Inhaftierte gezwungen worden sein, nahe der Frontlinien Sandsäcke zu füllen, Gräben auszuheben oder Mahlzeiten für die Kämpfer zu kochen. Zusätzlich soll es zu willkürlichen Verhaftungen für geringfügige Delikte samt Strafarbeit in sogenannten Straf-Bataillonen gekommen sein. Diesem Bruch des internationalen humanitären Völkerrechts folgen immer neue Schilderungen über Zwangsarbeit in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten.

Wenngleich den Mitarbeitenden des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) meist der Zugang zu diesen Gebieten verwehrt wird, thematisiert der jüngste OHCHR-Menschenrechtsbericht für die Ukraine willkürliche Verhaftungen und „Strafverfolgungen“ in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten, welche durch das Fehlen eines wirksamen Rechtsbehelfs besonders schwerwiegend sind. Ebenfalls besorgniserregend ist die Einführung der „Todesstrafe“ durch den sogenannten obersten Gerichtshof der sogenannten Volksrepublik Donezk im November 2017, sowie Berichte über geheime Verhaftungen und Inhaftierungen, die oft in „Verschwindenlassen“ resultieren.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage