Auch für Jugendliche: dein "Petitionsrecht"
Bei Veranstaltungen mit Jugendlichen wird oft die Frage gestellt, wie man bei konkreten Anliegen mit dem Bundestag in Kontakt treten kann. Neben der direkten Ansprache von einzelnen Abgeordneten kannst du dich auch schriftlich direkt an den Bundestag wenden - durch eine so genannte "Petition".Anlässe für Petitionen können z.B. die Unzufriedenheit mit einem Gesetz der oder auch Probleme mit Bundesbehörden sein. Das Petitionsrecht ist ein demokratisches Grundrecht (Artikel 17 Grundgesetz) und kann von jeder und jedem wahrgenommen werden. Dieses Recht haben also auch Minderjährige und Menschen ohne deutschen Pass. Durch das Petitionsrecht habt ihr die Möglichkeit, auf politische Entscheidungsprozesse Einfluss zu nehmen. Es ist ein direkter Weg, den PolitikerInnen im Bundestag Resonanz zu geben, wie ihre Maßnahmen in der Bevölkerung ankommen. Uns erreichen zum Beispiel viele Petitionen, die sich mit der ungerechten Behandlung von Kriegsdienstverweigerern befassen. Diese Kritik greife ich regelmäßig in unseren Gesetzesvorschlägen zur Wehrpflicht und zum Zivildienst auf.









Hier gelangst du auf die Homepage des Deutschen Bundestages, wo direkt online eine Petition eingereicht werden kann und das Verfahren detailliert erläutert wird