21.03.2019  Allgemein

Weltwassertag: Menschenrecht auf Wasser gewährleisten

Der morgige Weltwassertag steht unter dem Motto „Niemand zurücklassen“. Dazu erklärt der GRÜNE Essener Bundestagsabgeordnete Kai Gehring, Mitglied im Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

„Es ist unerträglich, dass weltweit über zwei Milliarden Menschen keinen dauerhaften Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. Die Hälfte der Weltbevölkerung besitzt keine sicheren Sanitäranlagen. Ohnehin benachteiligte Gruppen sind von Wassermangel und fehlender Sanitärversorgung besonders betroffen. Es drohen Konflikte und sogar Kriege wegen Wasserknappheit. Deutschland muss sich deshalb verstärkt für die weltweite Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser einsetzen.

Es ist ein grandioser Erfolg der Zivilgesellschaft, dass fast zwei Millionen Europäerinnen und Europäern die Bürgerinitiative Right2Water unterstützen, die einen Zugang zu sauberem Trinkwasser fordert. Leider werden die Forderungen der Initiative in der Novelle der Trinkwasserrichtlinie bisher nur unzureichend umgesetzt. Das Menschenrecht auf sauberes Wasser und sanitäre Grundversorgung muss in der Trinkwasserrichtlinie festgeschrieben werden. Dazu gehört, den Zugang zu Trinkwasser an öffentlichen Plätzen und in Restaurants zu garantieren.

Unser wichtigstes Lebensmittel Wasser darf nicht zu einem giftigen Chemikaliencocktail werden. Auch in Deutschland ist die Wasserqualität schon lange unter Druck. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass an jeder fünften deutschen Messstelle so viel Nitrat im Grundwasser ist, dass das Wasser dort ohne Aufbereitung nicht zur Trinkwasserversorgung verwendet werden darf. Notwendig ist eine nachhaltige Landwirtschaft, um die Verschmutzung durch Pestizide und Gülle zu stoppen.

„Niemanden zurücklassen“ bedeutet auch, die Kosten für die Wasserversorgung fair zu verteilen. Es ist höchste Zeit für einen konsequenten Gewässerschutz, der auch die Agrarindustrie sowie die
Pharma- und Chemiekonzerne in die Pflicht nimmt. Die Kosten für die Wasseraufbereitung dürfen am Ende nicht nur bei den kommunalen Wasserbetrieben hängen bleiben, die diese dann auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umlegen.