18.01.2017  Allgemein

Urheberrecht wissenschaftsfreundlich gestalten

Über den Bericht der Bundesregierung im Forschungsausschuss über den Stand in Sachen „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ erklärt Kai Gehring, Sprecher für Hochschule, Wissenschaft und Forschung:

Um den Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung im Urheberrecht stärker Rechnung zu tragen, verspricht die Koalition seit drei Jahren immer wieder, eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einzuführen. Der jüngst bekannt gewordene Referentenentwurf zum Wissenschaftsurheberrecht enthält jedoch keine solche allgemeine  Schrankenregelung. Das widerspricht der Vereinbarung im Koalitionsvertrag.

Auch wir hatten im Bundestag die Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke gefordert. Wir halten sie für den besten Weg, um das Urheberrecht für Forschen, Lehre und Lernen im digitalen Zeitalter fit zu machen. Diese unbürokratische Lösung wird auch seit Jahren von vielen Vertretern aus der Wissenschaftscommunity favorisiert.

Wir erwarten, dass der Referentenentwurf nun ausführlich mit den Betroffenen erörtert wird. Es muss jetzt genau geprüft werden, wieweit die vorgeschlagenen Erleichterungen tragen und was zu verbessern ist. Denn an dem zukünftigen Gesetz wird sich erweisen, ob die Koalition in der Lage ist, das Urheberrecht für die Belange der Bildung und Wissenschaft zukunftsfest und innovationsfreundlich zu gestalten.