27.04.2018  Menschenrechte

Syrien ‒ Beweise sichern, Völkerstraftaten ahnden

Der höchstwahrscheinliche Einsatz von Giftgas in Duma am 7. April 2018, bei dem mehr als 40 Menschen getötet und über 500 Menschen verletzt wurden, ist nur eines von vielen Völkerrechtsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg. Der Einsatz ist nicht der erste seiner Art. Allein bis Mitte Januar 2018 hat die Untersuchungskommission des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen schon 34 Giftgasangriffe dokumentiert. Für 27 von ihnen macht die Untersuchungskommission das Assad-Regime verantwortlich. Die restlichen sieben Giftgasangriffe konnten nicht eindeutig zugeordnet werden. Wenige Wochen zuvor, am 19. März, kamen bei einem Angriff auf eine Schule in Ost-Ghouta 17 Kinder und sechs Frauen ums Leben; mindestens weitere 50 Personen wurden verletzt.

 

Der Krieg in Syrien wird seit Jahren von mehreren Seiten – aber insbesondere von den Regierungstruppen – unter grober Missachtung und Verletzung der Regeln des humanitären Völkerrechts geführt. So griffen Regierungskräfte sowie russische und andere verbündete Streitkräfte Zivilpersonen und zivile Einrichtungen mit Bomben und Artillerie an und setzten dabei auch chemische und andere international verbotene Kampfstoffe ein. Auch bewaffnete Oppositionsgruppen griffen wahllos zivile Wohngebiete an und beschränkten den Zugang zu humanitärer und medizinischer Hilfe. Die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) war ebenfalls für rechtswidrige Tötungen von Zivilpersonen verantwortlich. Aber auch die US-geführte internationale Koalition flog Luftangriffe auf IS-Stellungen, bei denen Hunderte Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden, und verstieß dabei in einigen Fällen gegen das humanitäre Völkerrecht.

 

Antrag „Beweise sichern, Völkerstraftaten ahnden“