01.08.2019  Forschung

Standortvergabe Batteriezellenforschung: Bundesregierung verschleppt Aufklärung

Zu den weiterhin ungeklärten Umständen der Standortvergabe für die Forschungsfabrik Batteriezelle durch das Bundesforschungsministerium erklären Kai Gehring, Sprecher für Forschung, Wissenschaft und Hochschule und Dr. Anna Christmann, Sprecherin für Innovations- und Technologiepolitik:

 

„Ministerin Karliczek konnte Zweifel an der Vergabe von Fördergeldern in Höhe von einer halben Milliarde Euro bisher nicht ausräumen. Sie blieb auch in der Sondersitzung des Forschungsausschusses am letzten Mittwoch wichtige Antworten schuldig, obwohl sie ihren Aufklärungswillen beteuerte. Es ist völlig unverständlich, dass die Ministerin nicht endlich dafür sorgt, dass dem Parlament alle für die Aufklärung nötigen Dokumente des Entscheidungsprozesses zur Verfügung stehen und sie damit ihren Informationspflichten und Zusagen um Aufklärung nachkommt.

Das Ministerium ließ damit gleich zwei Fristen verstreichen. Die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz von Anna Christmann liegt bereits seit vier Wochen vor und wurde noch nicht beantwortet. Der Aufforderung im Rahmen der Sondersitzung, die zugesagten Unterlagen nun innerhalb einer Woche zu liefern, ist das Ministerium ebenfalls nicht nachgekommen. Echter Aufklärungswillen sieht anders aus.

Das Parlament, die Forschungsgemeinde und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie die Standortentscheidung in einem so wichtigen Zukunftsbereich wie der Batterieforschung zustande kam. Wir als Grüne Bundestagsfraktion werden weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden parlamentarischen Mittel nutzen, um zur Aufklärung beizutragen.

Die Forschungsministerin muss endlich Transparenz darüber herstellen, wie es zur Standortentscheidung für die Forschungsfabrik Batteriezelle kam. Umfassende Transparenz ist auch für das Vertrauen in öffentliche Förderentscheidungen unabdingbar. Die Ministerin muss endlich weiteren Schaden von allen Beteiligten abwenden. Kann sie die Zweifel am Verfahren nicht ausräumen, könnte eine nachvollziehbare, transparente Neubewertung der Bewerberstandorte durch eine unabhängige Kommission eine notwendige Konsequenz sein.“