AKW-Neubau: Planungsstopp gefordert, Einwendung in NRW möglich
Gegen das geplante, zweite Atomkraftwerk im niederländischen Borssele hat Kai Gehring MdB bei den zuständigen Behörden Einwendung erhoben. Darin fordert Gehring, dass die Pläne für den AKW-Neubau im Nachbarland umgehend gestoppt werden. Mit der Einwendung nutzt er die Möglichkeit, dass auch die Menschen in NRW bis zum 12. Januar zu den Planungen des neuen Atomkraftwerks Stellung nehmen können.Dazu erklärt Kai Gehring MdB:
"Deutschland steigt endlich und endgültig aus der Atomkraft aus. Doch während sich Länder wie Deutschland, Belgien und die Schweiz von der Atomkraft verabschieden, bauen die Niederlande nur 230 Kilometer von Essen entfernt mit Hilfe des Essener RWE-Konzerns diese gefährliche Risikotechnologie weiter aus.
Die radioaktive Strahlung, die bei einem Zwischenfall in Borssele freigesetzt würde, macht jedoch nicht an den Landesgrenzen halt. Deshalb betrifft uns dieser Neubau auch in Essen und dem Ruhrgebiet. Nach Tschernobyl und Fukushima sollte auch RWE endlich begriffen haben, dass Atomenergie unbeherrschbar ist und bleibt: Verseuchungen oder Verstrahlungen durch Leckagen oder Zwischenfälle sowie Gefährdungen durch starke Sturmfluten sind nicht auszuschließen. Außerdem würde der in einem neuen AKW entstehende Atommüll durch die nicht gelöste Endlagerfrage zur weiteren Hypothek für uns und unsere Kinder.
Wer wie der Essener Energiekonzern RWE und die niederländische rechtskonservative Regierung jetzt weiter in Atomkraft investiert, behindert den konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien. Hierin liegt die Zukunft der Energiewirtschaft – hierzulande und in Europa. Aktuelle Erfahrungen aus Finnland bestätigen, dass neu gebaute Atomkraftwerke nicht wirtschaftlich sind. Auch deshalb fordere ich RWE auf, sich nicht an dem AKW-Neubau in Borssele zu beteiligen.
Die Essenerinnen und Essener rufe ich auf, auch eine Einwendung einzubringen und so einen Planungsstop einzufordern.“
Text der Einwendung:
Geplanter Bau eines neuen Atomkraftwerkes in Borssele
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den beantragten Bau des 2. Atomkraftwerks in Borssele.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in einem parteiübergreifenden Konsens entschieden, aus der Atomkraft auszusteigen. Auch Belgien und Schweiz werden die Nutzung der Atomkraft beenden. Andere Staaten wie Italien wollen gar nicht in die Nutzung der Atomkraft einsteigen oder haben zumindest keine Ausbaupläne.
Ich erwarte daher auch von den Niederlanden, Atomkraftwerke abzuschalten und erst recht keine neuen Atomkraftwerke zu bauen, die auch das nah gelegene Bundesland Nordrhein-Westfalen mit dem europaweit größten Ballungszentrum bzw. der einwohnerstärksten Metropolregion Ruhrgebiet im Falle eines schweren Störfalls oder GAU gefährden. Die Reaktorkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima haben gezeigt, dass die Atomkraft eine nicht verantwortbare Technologie ist.
Hinzu kommt die weltweit nach wie vor ungelöste Endlagerfrage. Wir hinterlassen in einer historisch betrachtet sehr kurzen Phase der Atomkraftnutzung unseren Nachkommen für tausende Generationen hochradioaktiven Müll mit all seinen Problemen und Risiken.
Die Ressourcen an spaltbarem Material sind genau so begrenzt wie die Vorräte an Öl und Gas, und verstärken aufgrund ihrer Vorkommen die Importabhängigkeit Europas. Atomkraft ist auch in dieser Hinsicht kein Beitrag zu einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung.
Hinzu kommt, dass - wie die aktuellen Erfahrungen aus Finnland bestätigen – der Neubau von Atomkraftwerken nicht wirtschaftlich ist und am Ende nur durch erhebliche staatliche Subventionen möglich ist.
Zur Begründung im Einzelnen:
1. Meine Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Leben und Eigentum sind durch die Pläne zum Bau des AKW Borssele 2 gefährdet. Umweltverträglichkeit und Genehmigungsfähigkeit sind nicht gegeben. Atomenergie ist, ausweislich der endlosen Pannenserien von Three Mile Island über Forsmark, Tricastin, Stade, Krümmel und viele anderen bis hin zu den Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima, unbeherrschbar und nicht mit dem durch den EU-Vertrag und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierten Schutz der Bevölkerung vereinbar. Daher sehe ich es als Privatperson sowie Bundestagsabgeordneter aus NRW als meine Pflicht an, diese Einwendung einzureichen.
2. Da ich in Essen und damit nur 230 Kilometer von Borssele entfernt wohne, können radioaktive Stoffe von Borssele über den Luftweg bis hin zu meinem persönlichen Wohnsitz und politischen Wahlkreis gelangen, sowie in unsere Atemluft und in die Nahrung.
3. Ich befürchte Verseuchung und Verstrahlung durch Leckagen, Störfälle und Erdbeben, wie sie auch in anderen AKW weltweit eingetreten sind. Das AKW Borssele 2 würde eine zusätzliche Produktion und Lagerung von Atommüll verursachen und noch mehr Uran- und Atommülltransporte erfordern. Das Risiko von Transportunfällen und Flugzeugabstürzen nimmt zu, zumal Borssele in einem dicht genutzten Flugkorridor liegt; der radioaktive Fallout würde gerade angesichts der vorwiegenden Westwindlagen auch meinen Heimatort Essen erreichen.
4. Der Standort von Borssele 2 direkt an der Küste auf Höhe des Meeresspiel ist hochrisikoreich, wie uns die Katastrophe von Fukushima allen vor Augen geführt hat. Wahrscheinlich weniger ein Tsunami, dafür aber die Gefahr schwerer Sturmfluten, wie es sie an der Nordesseküste immer wieder gegeben hat, bedrohen die Sicherheit eines Atomkraftwerks. Mit einem durch den Klimawandel ansteigenden Meeresspiegel und zunehmendem Extremwetterlagen erhöht sich diese Gefahr noch weiter. Dass technische Sicherheitsvorrichtungen selbst in einer hochentwickelten Industrienation wie Japan am Ende immer begrenzt sind, zeigt Fukushima.
5. Radioaktivität (Strahlung / Partikel) und z. B. tritiumhaltige Abwässer aus Borssele gefährden in der Nähe der Anlage und weiter entfernt Mensch und Natur. Bereits im sogenannten Normalbetrieb des AKW Borssele 2 würde Radioaktivität frei. In Deutschland dokumentierte 2007 eine Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz vermehrt Leukämiefälle bei Kleinkindern in AKW-Nähe. Die Ergebnisse der Studie müssen im Zusammenhang mit dem geplanten AKW Borssele 2 berücksichtigt werden.
6. Bau und Betrieb des AKW Borssele 2 würden den lebensfeindlichen Uranabbau vermehren, und die Abhängigkeit der Niederlande von Uran-Importen erhöhen.
7. Eine militärische Nutzung von Atombrennstoff und Atommüll der Reaktoren in Borssele kann grundsätzlich ebenso wenig ausgeschlossen werden wie Atomspionage. Das Risiko von Anschlägen sowie dem Diebstahl von radioaktivem Material durch Extremisten nimmt zu.
8. Es wird kein ein Endlager geben, in dem der Atommüll, der im Reaktor Borssele 2 anfallen würde, wirklich sicher gelagert werden kann. Die negativen Erfahrungen der deutschen Endlagerprojekte Asse und Gorleben sind im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Auch in den Niederlanden ist mir kein sicheres Endlager für Atommüll bekannt.
9. Die niederländische Provinz Zeeland ist eine stark von Tourismus geprägte Region. Auch ich habe dort bereits Urlaub gemacht. Für mich ist fraglich, ob ich Zeeland auch in Zukunft noch einmal als Urlaubsziel wähle, wenn die AKW-Neubaupläne tatsächlich realisiert werden.
Ich behalte mir vor, diesen Einspruch näher zu erläutern und zu ergänzen und beantrage kostenlos und laufend persönlich über den Stand des Verfahrens informiert zu werden.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleibe ich
Kai Gehring
Für die Bürgerinnen und Bürger stellen wir eine Mustereinwendung bereit unter:








