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30. April 2009

Studiengebührenurteil: Verschuldungsrisiken nicht länger leugnen

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Rechtmäßigkeit von Studiengebühren erklärt Kai Gehring, hochschulpolitischer Sprecher:

Die Campus-Maut ist und bleibt falsch, denn Studiengebühren schrecken ab. Aus Angst vor der Schuldenfalle entscheiden sich trotz bestehenden Akademikermangels weiterhin viel zu viele Studienberechtigte gegen ein Studium. Damit werden Hochschulzugänge verbaut.

Nach dem Leipziger Urteil können die schwarz-gelben Gebühreneinzieher die Verschuldungsrisiken nicht mehr einfach vom Tisch wischen. Wer den Urteilsspruch als Freifahrtsschein oder richterliches Gütesiegel für das Bezahlstudium versteht, liegt voll daneben.

Die Zweifel des Gerichts an der Sozialverträglichkeit des NRW-Modells sind eine Schelte für die Gebührenfans. Die abschreckende Wirkung von Studiengebühren und -krediten lässt sich nicht länger leugnen. Dass Landesminister Pinkwart dennoch mit einem blauen Auge davon gekommen ist, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass er sein vollmundiges Versprechen für breite Stipendiensysteme schon seit Jahren bricht. Da helfen auch keine PR-Aktionen.

Die Bundesregierung will offenbar weiter ignorieren, dass sie sich mit der Unterzeichnung des UN-Sozialpakts auf ein unentgeltliches Hochschulstudium verpflichtet hat. Wir fordern sie erneut auf, den seit 2006 überfälligen Bericht über die Umsetzung des Paktes in Deutschland umgehend vorzulegen. Daneben muss Ministerin Schavan die Auswirkungen von Studiengebühren endlich regelmäßig und kritisch untersuchen lassen, anstatt unsere Vorschläge eines systematischen Monitorings weiter zu blockieren.