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18. August 2011

Steuerersparnis ist keine Alternative für Ausbildungsförderung

Zur gestrigen Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Absetzbarkeit von Ausbildungskosten erklären Kai Gehring, Sprecher für Bildungs- und Hochschulpolitik, und Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss:

Ausbildung und Studium sind wichtige berufliche wie volkswirtschaftliche Zukunftsinvestitionen, die staatlich besser gefördert werden sollten. Diese Förderung sollte nicht über das Steuerrecht, sondern muss direkt während der Ausbildung erfolgen. Nur so kann die staatliche Studienförderung dazu beitragen, dass mehr Studienberechtigte aus bildungsfernen Schichten an die Hochschulen gehen.

Steuerliche Absetzbarkeit bedeutet: Je mehr jemand direkt nach dem Studium verdient, desto höher die Förderung. Die Ausbildungsförderung muss aber danach ausgerichtet sein, wie bedürftig jemand zum Zeitpunkt des Studiums ist. Nur so kann die staatliche Studienförderung dazu beitragen, dass auch mehr Studienberechtigte aus bildungsfernen Schichten an die Hochschulen gehen. Die Studienförderung darf zudem nicht vom Studienfach abhängen, da sonst ganze Fächergruppen benachteiligt würden. "Medizin ja, Soziologie nein" - das wäre irrwitzig.

Schäuble und Schavan sollten jetzt eine kluge Lösung entwickeln, die ungerechte Einzelfallentscheidungen, Bürokratiewahnsinn und milliardenschwere Steuerausfälle für Bund, Länder und Gemeinden verhindert. Gleichzeitig muss die Bundesregierung ein Konzept vorlegen, das die direkte Studien- und Ausbildungsförderung stärkt. Das käme Auszubildenden und Studierenden direkt und während ihrer Bildungsphase zugute, nicht erst als nachträgliche Erstattung vom Fiskus.