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28. Oktober 2011
Absetzbarkeit der Erstausbildung: Klientelgeschenk an reiche Absolventen
Zum Beschluss des Bundestages, Kosten für die Erstausbildung als Sonderausgaben anzuerkennen, erklärt Kai Gehring, Sprecher für Bildungs- und Hochschulpolitik:Schäubles gesetzliche Klarstellung, dass Ausbildungskosten nicht als Werbungskosten abzusetzen sind, ist teuer erkauft. Zwar wurden auf unseren Druck hin die Steuersenkungsfans der Koalition ausgebremst, dennoch setzten Union und FDP eine Erhöhung der maximalen Sonderausgaben für Ausbildungskosten von 4.000 auf 6.000 Euro durch.
Von diesem Klientelgeschenk profitieren wenige wohlhabende Absolventen, die Privathochschulen mit extrahohen Studiengebühren besucht haben. Diese Millionen werden den Ländern und Kommunen fehlen, um für die dringend notwendige Bildungsgerechtigkeit zu sorgen.








