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27. Januar 2010

Streichung des Optionszwangs

Mit der Einführung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland ist von der rot-grünen Bundesregierung ein entscheidender Schritt zur Anpassung des Staatsangehörigkeitsrechtes an die Realitäten eines Einwanderungslandes getan worden.

Dieser wichtige Reformschritt ist jedoch infolge des damaligen Widerstand von konservativen Kritikern mit einem entscheidenden Mangel behaftet: Die betroffenen jungen Menschen werden mit Erreichen der Volljährigkeit vor die Wahl gestellt, sich zwischen der deutschen und anderen Staatsangehörigkeiten, die sie mit der Geburt über die Abstammung erworben haben, zu entscheiden. Dies ist integrationspolitisch kontraproduktiv und verfassungsrechtlich zumindest bedenklich. Überdies belastet es auch die Behörden mit der Durchführung aufwändiger Verwaltungsverfahren. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass eine Streichung des Optionszwanges Deutschland auf das normale europäische und internationale Niveau heben würde, was sich auch daran zeigt, dass damit ein von Deutschland erklärter Vorbehalt zum Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit entfallen könnte.

01-27_A_Optionszwang.pdf 01-27 A Optionszwang (Größe: 21 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 02.02.10)