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20. Mai 2010

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung realisieren

Der Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 ist ein wichtiger Schlüssel zur Chancengerechtigkeit von Kindern. Nach dem Kinderförderungsgesetz haben Eltern vom ersten August 2013 an einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser Rechtsanspruch kommt spät. Nun muss sichergestellt werden, dass er tatsächlich 2013 in Kraft tritt.

Damit die Städte und Gemeinden nicht zum Ausfallbürgen eines unterfinanzierten Kita-Ausbaus werden, ist es erforderlich, unverzüglich den tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zu ermitteln und alle Finanzierungsbestandteile des beim Krippengipfel vereinbarten Betreuungsausbaus aufzunehmen.

05-20_A_Kostenkalkulation.pdf 05-20 A Kostenkalkulation (Größe: 13.7 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)