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3. März 2010

Gleichstellung im Beamtenrecht

Gleichgeschlechtliche Paare werden noch immer diskriminiert. Im Vergleich zur Ehe werden Eingetragene Lebenspartnerschaften in wesentlichen Lebensbereichen unterschiedlich behandelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2009 wegen der Unvereinbarkeit mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes beanstandet. Demnach sind familienrechtliche Institutionen der Ehe und Lebenspartnerschaft juristisch vergleichbar, weil sie "ein auf Dauer übernommene, auch rechtlich verbindliche Verantwortung für den Partner" begründeten. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, sämtliche Ungleichbehandlungen zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu beseitigen. Dies gilt auch für das Beamtenrecht. Unser Gesetzentwurf sieht Angleichungen des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe im Beamtenrecht vor.

03-03_A_Gleichstellung.pdf 03-03 A Gleichstellung (Größe: 34 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 05.03.10)