Es ist dringend notwendig, den Sozialstaatsauftrag des Grundgesetzes zu erfüllen: Nur eine Anpassung der Regelsätze an die tatsächlichen Bedürfnisse und die Schaffung eines wissenschaftlich nachvollziehbaren und transparenten Verfahrens der Regelsatzberechnung können verhindern, dass das Gebot der Menschenwürde für die vielen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, weiterhin beeinträchtigt ist.