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25. Februar 2010

Aufhebungsgesetz "Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen"

Es hat sich - mittlerweile auch bei den Fraktionen, die das Gesetz ursprünglich verabschiedet haben - die Überzeugung durchgesetzt, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen einerseits nicht geeignet ist, das Auftreten von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten im Netz effektiv zu bekämpfen und es andererseits unverhältnismäßig in Grundrechte eingreift.

Mittlerweile wird das Gesetz von großen Teilen des Bundestages - die ihm ursprünglich zugestimmt haben - nicht mehr getragen. Auch die Bundesregierung demonstriert durch das von ihr verhängte einjährige Anwendungsmoratorium, dass sie gravierende Bedenken hinsichtlich des Gesetzes hat. Sie hat angekündigt, vom ursprünglichen Gesetzesvorhaben abzurücken und stattdessen ein neues "Löschgesetz" vorlegen zu wollen. Ungeklärt scheint bislang die Frage, wie die Bundesregierung mit dem nun durch den Bundespräsidenten ausgefertigten Gesetzesvorhaben weiter verfahren will. Wir fordern in einem Gesetzentwurf die Aufhebung der entsprechenden Regelungen.

02-24_A_GE-Aufhebungsgesetz-Kinderpornographie.pdf 02-24 A GE-Aufhebungsgesetz-Ki... (Größe: 136 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 25.02.10)