In einem Gruppenantrag wird vorgeschlagen, Strafvorschriften des Militärstrafgesetzbuches wegen Kriegsverrats dadurch aufzuheben, dass sie in das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aufgenommen werden. Durch dieses Gesetz vom 25. August 1998 werden strafgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30. Januar 1933 zur Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes aus politischen, militärischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen ergangen sind.