Verkürzung des Zivildienstes
Die Regierungsparteien haben sich laut Koalitionsvertrag auf dieVerkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate verständigt. Dies hat Konsequenzen für den von der Wehrpflicht abgeleiteten Zivildienst.Im Koalitionsvertrag wurde diesbezüglich unter der irreführenden Kapitelzuordnung "Ehrenamt" festgehalten, der Zivildienst werde "die künftige Struktur derWehrpflicht (...) widerspiegeln". Bereits die rot-grüne Bundesregierung hatte zum 1. Juli 2000 den Zivildienst von 13 auf 11 Monate verkürzt, zum 1. Januar 2002 eine weitere Verkürzung auf 10 Monate vorgenommen und zum 1. Januar 2004 die zeitliche Gleichbehandlung des Zivildienstes mit dem Wehrdienst durch die Verkürzung auf neun Monate erreicht. Im Zuge der nun geplanten weiteren Dienstzeitverkürzung um drei Monate stellen sich erneut Fragen nach deren Auswirkung auf die gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Berechtigung der Pflichtdienste. Ein planmäßiger Ausstieg aus dem Zivildienst bietet vielfältige Chancen. Durch die demographische Entwicklung sind in den bisherigen Tätigkeitsfeldern überdurchschnittliche Arbeitsplatzpotentiale vorhanden. Angesichts der veränderten sozial- und verteidigungspolitischen Rahmenbedingungen ist ein Prozess zur Konversion des Zivildienstes dringend notwendig. Momentan verursacht der Zivildienst laut verschiedenen Studien Kosten von rund 1,5 Mrd. Euro. Es gilt, die Chancen eines solchen Konversionsprozesses zu nutzen, anstatt weiterhin durch falsche Schwerpunktsetzungen Ressourcen zu binden, die besser in die Förderung von Freiwilligkeit (unter anderem im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres) und regulärer Beschäftigung investiert wären.








