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6. Juli 2010

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Als eine der zentralen sozial- und familienpolitischen Leistungen für Kinder alleinerziehender Elternteile nimmt der Unterhaltsvorschuss eine besondere Stellung innerhalb der Familienleistungen ein. Ziel des Unterhaltsvorschusses ist es, ausfallende Unterhaltszahlungen an das Kind zu kompensieren. Mit dem Unterhaltsvorschussgesetz werden die Probleme geregelt, die ein allein stehender Elternteil und sein Kind bzw. seine Kinder haben, wenn der andere Elternteil sich den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Kindern entzieht, zu Unterhaltszahlungen ganz oder teilweise nicht in der Lage ist.

In der Kritik steht der Unterhaltsvorschuss seit Jahren aufgrund der restriktiven und willkürlichen Setzung bis zu einer Altersgrenze des Kindes von 12 Jahren, des hohen Verwaltungsaufwands und der mangelnden Rückflussquote bei den säumigen Unterhaltspflichtigen. Vor dem Hintergrund einer immer weiter steigenden Zahl von Alleinerziehenden, die für ihre Kinder auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen sind und einer gleichzeitig schwierigen Haushaltslage in Bund und Länder, ist eine zielgenaue und sensible Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes dringend geboten.

07-06_KA_Unterhaltsvorschuss.pdf 07-06 KA Unterhaltsvorschuss (Größe: 66 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)