17. Juni 2010
Lehrgänge zu sozialer Kompetenz im Zivildienst
Erklärtes Ziel des Zivildienstgesetzänderungsgesetzes war es, den Zivildienst zu einem Lerndienst weiterzuentwickeln. Hierbei ist die Durchführung und Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen Lehrgänge von besonderer Wichtigkeit. Nun plant die Bundesregierung, die zweite Stufe des Zivildienstgesetzes und damit die verbindliche Durchführung von Lehrgängen zur sozialen Kompetenz nicht wie geplant am 1. Januar 2011 in Kraft treten zu lassen.Auch die frühzeitige Absolvierung der Einführungslehrgänge für Zivildienstleistende war in den vergangenen Jahren nicht ausreichend gewährleistet. Dies ist insbesondere für diejenigen Dienstleistenden ein unhaltbarer Zustand, die in der Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen eingesetzt werden.








