24.03.2015  Forschung

Nationales Reformprogramm 2015

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Wohlstand und sozialer Zusammenhalt hängen vor diesem Hintergrund mehr denn je von ausreichend privaten und öffentlichen Investitionen in Bildung, Forschung und Innovationen ab. Durch Forschung und Innovation erzielte Wissens- und Technologievorsprünge sind der Schlüssel für die langfristige Sicherung und Stärkung von Europas Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit.

Die aktuellen Pläne, im Rahmen der Finanzierung des Europäischen Investitionsfonds Kürzungen am europäischen Forschungsrahmenprogramms „Horizont 2020“ vorzunehmen, lehnen wir ab. Sie gefährden vor allem die Grundlagenforschung. Investitionen in Forschung und Wissenschaft sind Zukunftsvorsorge und Basis für sozial-ökologische Innovationen. Deshalb müssen sie Schwerpunkt einer europäischen Strategie sein. Auch die Bundesregierung muss sich hierzu bekennen. Bis 2020 müssen daher mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investiert werden. Dazu muss sie einen Fahrplan vorlegen, mit welchen Maßnahmen sie, gemeinsam mit Ländern und Wirtschaft, das Ziel erreichen will.

 

PDF:

Antrag_NRP_2015_F63-15