27.05.2020  Menschenrechte

Nahost-Friedensprozess – Zwei-Staaten-Regelung offen halten und vorantreiben

Der Deutsche Bundestag bekräftigt die Notwendigkeit der Bekämpfung des wachsenden Antisemitismus in Deutschland sowie international. Er betont den demokratischen Willen, Antisemitismus in allen seinen Facetten zu bekämpfen. Dies ist in Deutschland eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die es die Anstrengungen aller braucht, auch der Institutionen dieses Landes. Der Deutsche Bundestag bekräftigt die besondere historische Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel. Die Fortsetzung der engen und freundschaftlichen Beziehungen und die Sicherheit Israels sind ein zentrales Anliegen deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Entsprechend seiner Beschlüsse aus Anlass des 50. Jahrestages der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen beiden Staaten und aus Anlass des 70. Jahrestages der Gründung des Staates Israel betont der Deutsche Bundestag sein Interesse an der Sicherheit des Staates Israel, an Frieden und Stabilität im Nahen Osten, sowie an Schritten zur Beendigung des israelisch-palästinensischen Konflikts unter Maßgabe des Völkerrechts und der Menschenrechte.

Der Deutsche Bundestag begrüßt daher die Resolution 326 des US-amerikanischen Repräsentantenhauses vom 9. Dezember 2019, insbesondere das Bekenntnis zu einer Zwei-Staaten-Regelung des israelisch-palästinensischen Konfliktes und die Absage an jede Form der Annexion und völkerrechtswidriger Siedlungspolitik. Der von der US-Regierung am 28. Januar 2020 vorgelegte Plan zur Regelung des israelisch-palästinensischen Konflikts trägt im Gegensatz nicht dazu bei, eine verhandlungsbasierte Friedenslösung herbeizuführen. Die EU und die Bundesregierung müssen sowohl bei konstruktiven Schritten in Richtung Frieden weitreichende Unterstützung in Aussicht stellen als auch auf die völkerrechtswidrige Politik aller Akteure und für den Friedensprozess kontraproduktive Schritte mit aller Klarheit und Kritik reagieren.

Der Antrag zum Nachlesen