21.11.2018  Menschenrechte

Multilateralen Gerichtshof an soziale, ökologische, menschenrechtliche und wirtschaftliche Völkerrechtsnormen binden

Fairer Handel und nachhaltige Investitionen bringen Wirtschaft, Umwelt und Soziales in Einklang. Der Bundestag setzt sich für gerechte Handels- und Investitionsregeln ein, die fairen Wettbewerb und eine ressourcenschonende Produktionsweise fördern, Menschen wirtschaftliche Perspektiven bieten und Beschäftigte und VerbraucherInnen durch verbindliche und hohe Standards schützen. Das bestehende internationale Investitionsschutzregime, basierend auf einer Vielzahl bilateraler Investitionsschutzverträge, erfüllt diesen Anspruch nicht. Eine gute Handels- und Investitionspolitik stellt grundsätzlich das Wohl der Menschen vor Konzerninteressen und sie erhält und nutzt den politischen Gestaltungsspielraum, statt ihn den wirtschaftlichen Interessen Einzelner zu opfern. Deshalb setzt sich der Bundestag gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis dafür ein, die Investitions- und Handelspolitik der EU grundlegend zu verändern. Die EU-Kommission hat mit ersten Veränderungsvorschlägen versucht, auf einen Teil der Kritik an ihrer Investitions- und Handelspolitik einzugehen. Doch diese Vorschläge sind unzureichend, um Handel und Investitionen wirklich fair zu gestalten.

Globale Investitionsströme brauchen robuste politische Leitplanken, damit sie zu einer nachhaltigen Entwicklung und der notwendigen sozial-ökologischen Modernisierung der Wirtschaft hier und weltweit beitragen. In erster Linie sind die Staaten aufgefordert, innerstaatlich durch eine unabhängige Justiz und die Umsetzung der völkerrechtlichen Verträge zum Klima- und Umweltschutz, zu Menschenrechten und Arbeitnehmerstandards, soziale, ökologische und ökonomische Interessen in Einklang zu bringen. Der internationale Einsatz für Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung von Korruption weltweit sind daher von größter Bedeutung.

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