05.06.2018  Menschenrechte

Menschenrechtslage in Algerien

Die gesellschaftliche und menschenrechtliche Lage in Algerien ist weiterhin angespannt. Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind in der Praxis fortwährend eingeschränkt, Frauen werden rechtlich wie gesellschaftlich stark benachteiligt. In der Hauptstadt Algier gilt ein Demonstrationsverbot, das Vereinigungsgesetz führt zu massiven Einschränkungen der Zivilgesellschaft. Die Umsetzung vieler Bestimmungen der Verfassungsreform – vor allem zur Stärkung der Grundrechte und beider Parlamentskammern –, die im Frühjahr 2016 in Kraft trat, stehen noch aus.

Sparmaßnahmen der Regierung führten im vergangenen Jahr zu Protesten und Streiks. Trotz menschenrechtlicher Defizite war Algerien seit der letzten Bundestagswahl zweitgrößter Empfänger deutscher Rüstungsexporte. Algerien wurde in den letzten Jahren ein zunehmend wichtiges Transit- und faktisches Aufnahmeland von Migranten und Flüchtlingen – vor allem für Flüchtlinge aus der Westsahara, Syrien und Palästina.

Antwort der Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Algerien