24.09.2014  Forschung

Kein Atommüll-Export aus dem Reaktor AVR Jülich in die USA

Der Kugelhaufenreaktor AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich GmbH) wurde 1988 nach verschiedenen Störfällen und gravierenden Sicherheitsmängeln abgeschaltet. Im Zwischenlager in Jülich befinden sich derzeit 152 Castorbehälter mit hoch radioaktiven Brennelementekugeln aus dem AVR. Gesellschafter des Forschungszentrums Jülich (FZJ) sind der Bund mit 90 Prozent und das Land NRW mit 10 Prozent. Im Jahr 2013 ist die Genehmigung für das Zwischenlager in Jülich ausgelaufen, weil das FZJ und die Bundesregierung als beherrschender Anteilseigner es über viele Jahre hinweg versäumt haben, eine Ertüchtigung oder einen Neubau des Zwischenlagers anzugehen. Stattdessen verfolgen das FZJ und die Bundesregierung seit Jahren unverständlicherweise nur das Ziel, den Atommüll aus Jülich abzutransportieren. Seit einiger Zeit ist dafür der Export des Atommülls in die USA im Gespräch, um die Brennelementekugeln der Wiederaufarbeitungsanlage in Savannah River Site im Staat South Carolina zuzuführen.

Dass die Bundesregierung diese Variante sehr ernsthaft und offensichtlich als einzige in Erwägung zieht, wird unter anderem aus dem Haushaltsentwurf für 2015 deutlich. Im Jahr 2014 wurden der Wiederaufbereitungsanlage Savannah River National Lab bereits 10 Mio. Dollar zugesprochen. Für das Jahr 2015 werden unter dem Titel US-Option 65,4 Mio. Euro und für die Jahre 2016 bis 2018 noch einmal 170,9 Mio. Euro veranschlagt. Mittel für den Neubau oder eine Ertüchtigung des Zwischenlagers in Jülich finden sich dort nicht. Ph. D. Donald N. Bridges, 30 Jahre lang Manager im Department of Energy in Savannah River, geht von Gesamtkosten in Höhe von 1 Mrd. US-Dollar aus, die von der Deutschen Bundesregierung zu zahlen sind.

Einen Export der Jülicher Brennelemente in die USA halten wir aus mehreren Gründen für nicht akzeptabel: Bei den abgebrannten Brennelementen handelt es sich entgegen der Sprachregelung der Bundesregierung nicht um Forschungsmüll. Der AVR war nach Definition der Internationalen Atomenergie-Organisation, des Deutschen Atomforums und des Bundesamtes für Strahlenschutz ein Prototyp-Leistungsreaktor. Der AVR gehörte verschiedenen Energieversorgungsunternehmen, hat während seiner gesamten Betriebszeit 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom ins öffentliche Netz eingespeist und damit Einnahmen in Höhe von insgesamt 67 Mio. DM erzielt. Atommüll aus einem solchen Reaktor ist laut Standortauswahlgesetz in Deutschland zu entsorgen. Wiederaufarbeitung im Ausland ist überdies nach dem Atomgesetz seit 2005 untersagt. Ein Export der abgebrannten Brennelemente widerspricht dem Verursacherprinzip und verstößt gegen alle Prinzipien, auf die wir uns in Deutschland zuletzt mit dem Standortauswahlgesetz verpflichtet haben. Mit einem solchen Tabubruch wird ein Präzedenzfall geschaffen, der die Tür zu weiteren Atommüllexporten aufmacht. Jeder Transport von Atommüll bedeutet eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt. Deshalb muss die Option, ein ertüchtigtes oder neues Zwischenlager auf dem Gelände des FJZ bzw. in unmittelbarer Nähe zu bauen, vorrangig geprüft werden. Unter Sicherheitsaspekten, aber auch unter Kostengesichtspunkten hat diese Option Priorität vor einem Export des Atommülls in die USA.

Nicht zuletzt darf das Bundesumweltministerium im Falle eines Ausfuhrantrages durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seine Zustimmung zu einem Export der Jülicher Brennelemente nur geben, wenn eine schadlose Verwertung oder sichere Endlagerung garantiert werden kann. Wiederaufarbeitung entspricht nach deutschem Recht keiner schadlosen Verwertung. Ein Endlager für hochradioaktiven Müll gibt es in den USA bisher nicht. Die für einen Export geforderte Garantie kann das Bundesumweltministerium also nicht geben.

 

PDF:

Antrag_Atommuellexport_Juelich_1802624