17.03.2020  Allgemein

PRESSEMITTEILUNG: Rettungsschirm für Kleinbetriebe und Selbstständige

Zum coronabedingten Schutz von Kleinbetrieben und Selbstständigen erklärt der Essener Grünen-Abgeordnete Kai Gehring:

Das Corona-Virus hat das öffentliche Leben weitgehend lahm gelegt. Der Schutz der Menschen in unserer Stadt und die Verlangsamung der Zahl der Corona-Infektionen sind aktuell oberstes Gebot. Die Einschränkungen im Alltag haben zugleich große Auswirkungen auch wirtschaftlicher Art. Denn ersten Direktmaßnahmen der Bundes- und Landesregierung müssen verstärkt werden durch Unterstützung für Kleinbetriebe, Selbstständige & Freiberufler. Die Bundesregierung muss jetzt zeigen, dass sie den unterschiedlichen Branchen zielgerichtete Unterstützung anbieten kann.

 

Das Coronavirus trifft Essener Handel-, Handwerk- und Dienstleistungsbetriebe anders, als große Industrieunternehmen. Es ist abzusehen, dass vor allem die kleinen Unternehmen, welche Auftragsausfälle zu verkraften haben, schnell auf unbürokratische Liquiditätshilfen angewiesen sind. Vor allem bei Solo-Selbstständigen und Freiberuflern wirken viele der jetzt angestoßenen Instrumente nicht genug und bedrohen unmittelbar deren Existenz.

 

Ähnlich wie beim Fluthilfefonds 2013 brauchen wir jetzt erstens einen Rettungsfonds für die Solo-Selbstständigen und Kulturschaffenden in Deutschland und bei uns in Essen. Dabei geht es zum Beispiel um Unterstützungsleistungen, wenn sie nachweislich Umsatzeinbußen durch die Pandemie haben und dadurch in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Damit gäbe es für diese Gruppe eine ähnliche Absicherung wie beim Kurzarbeitergeld für abhängig Beschäftigte.

 

Als zweites „Vor-Ort-Instrument“ muss es für private Kultureinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und kleine Unternehmen in unserer Region, die sonst durch das Raster fallen, besondere Möglichkeiten zur schnellen Hilfe geben. Der Rettungsfonds soll hier als Überbrückungshilfe für nicht durch Einnahmen gedeckte fixe Sach- und Personalkosten von privaten Kultureinrichtungen und anderen dienen und bei der KfW angedockt werden.

 

Mittels dieses Fonds soll eine 100%-Haftungsfreistellung für die ausgereichten Betriebsmittelkredite erfolgen. Diese werden mit dem bei Förderkrediten etablierten Mechanismus kurzfristig über die Geschäftsbanken an die betroffenen Kultureinrichtungen etc. mittels eines unbürokratischen Antragsverfahrens ohne Kreditwürdigkeitsprüfung ausgezahlt. Die Zahlung sollte bis Ende 2020 tilgungsfrei sein. 2021 sollte dann in Einzelfallprüfungen entsprechend der individuellen Tragfähigkeit entschieden werden, ob Rückzahlungen erlassen, gestundet oder zumindest teilweise erlassen werden.

 

Nur mit entschlossenen Handeln für unsere Betriebe, können wir den kleinen Wirtschaftsteilnehmer in Deutschland und bei uns im Ruhrgebiet durch diese ungewissen Zeiten helfen und unsere Gesamtwirtschaft stützen.