28.06.2018  Menschenrechte

Internationalen Strafgerichtshof stärken

Mit der Verabschiedung des Römischen Statuts am 17. Juli 1998 wurde in Rom der Grundstein für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gelegt. Überlegungen zur Schaffung einer solchen Institution reichen bereits bis in das 19. Jahrhundert zurück. Der erste Versuch, Kriegsverbrechen vor einem internationalen Gericht zu ahnden, fand jedoch erst nach dem ersten Weltkrieg statt. Er scheiterte an den unterschiedlichen Erwartungen und Interessen an eine internationale Strafgerichtsbarkeit. Auch nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs scheiterten entsprechende Bemühungen der Vereinten Nationen an den Bedenken der Großmächte. Stattdessen klagten die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs die NS-Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg an.

Erst Ende 1997 beschloss die UN-Generalversammlung, eine diplomatische Bevollmächtigtenkonferenz zur Errichtung des IStGH in Rom abzuhalten. Am 17. Juli 1998 wurde der IStGH mit Sitz in Den Haag als unabhängige internationale Institution mit Völkerrechtspersönlichkeit gegründet. Nach Hinterlegung der 60. Ratifizierungsurkunde konnte das Römische Statut am 1. Juli 2002 in Kraft treten. Der Gerichtshof kann bei Völkermord, schweren Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und seit Juli 2018 auch bei Verbrechen der Aggression tätig werden. Voraussetzung der Strafverfolgung ist, dass die Tat auf dem Gebiet eines Vertragsstaates oder von Staatsangehörigen eines Vertragsstaates begangen wurde oder der Staat die Gerichtsbarkeit des Strafgerichtshofs anerkannt hat.

Interfraktioneller Antrag zur Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs