14.06.2018  LGBTI

Gleichstellung im Abstammungsrecht

Mit einem Gesetzentwurf wollen wir die abstammungsrechtlichen Regelungen an die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen anpassen. Hierzu wird erstens die sog. gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert. Damit bekommen alle Kinder, die in einer Ehe hineingeboren werden, von Geburt an zwei gesetzlich in Verantwortung stehende Elternteile.

Zweitens eröffnet die neue Regelung die Möglichkeit der Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung. Damit sollen Kinder, die in eine lesbische Partnerschaft hineingeboren werden, mit solchen, die in eine heterosexuelle Partnerschaft hineingeboren werden, im Abstammungsrecht gleichgestellt werden. Fehlende oder unzureichende rechtliche Beziehungen eines Kindes zu einem Elternteil benachteiligen das Kind und schaffen Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten.

Gesetzentwurf zur Anpassung des Abstammungsrechts